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Landesarbeitsgericht Köln, 5 Sa 701/00

Datum:
06.12.2001
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 Sa 701/00
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2001:1206.5SA701.00.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 12 Ca 4581/99
Schlagworte:
Videotechniker; Angestellter; Gleichbehandlung
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:
Ein Videotechniker, der für die Entwicklungsabteilung eines Automobilproduktionsbetriebs technische Abläufe mit Hilfe einer Videokamera aufzeichnet und Aufnahmen bearbeitet, ist als Angestellter und nicht als gewerblicher Arbeitnehmer i. S. der maßgeblichen Tarifverträge anzusehen.
 
Tenor:
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 16.11.1999 - 12 Ca 4581/99 - abgeändert: Es wird festgestellt, dass der Kläger bei der Beklagten als technischer Angestellter im Sinne des Gehaltsrahmenabkommens für die metallver-arbeitende Industrie beschäftigt ist. Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten des Revisionsverfahrens trägt die Beklagte. Die Revision wird nicht zugelassen.
 
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