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Landesarbeitsgericht Köln, 5 Sa 69/01

Datum:
10.05.2001
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 Sa 69/01
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2001:0510.5SA69.01.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 15 Ca 3868/00
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeits-

gerichts Köln vom 20.09.2000 - 15 Ca 3868/00 - abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger für den 24.04.2000

(Ostermontag) 0,5 Stunden auf seinem Zeitkonto wieder gut-

zuschreiben.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem

Kläger im Falle des Arbeitsausfalls aus Anlass von gesetzlichen

Feiertagen die Anzahl von Stunden gutzuschreiben, die der

Kläger schichtplanmäßig an den jeweiligen Tagen ohne den

Ausfall gearbeitet hätte.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Die Revision wird zugelassen.

 
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