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Landesarbeitsgericht Köln, 5 Sa 378/01

Datum:
21.06.2001
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 Sa 378/01
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2001:0621.5SA378.01.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 1 Ca 9523/99
Schlagworte:
Dynamisierung; Betriebsrente; Bemessungsgrundlage; Anwartschaft; Vertrauensschutz
Normen:
§ 2 Abs. 5 BetrAVG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:
1. Variable Bezugsgrößen bzw. Bemessungsgrundlagen i.S. von § 2 Abs. 5 BetrAVG sind auch die jeweiligen den Tarifänderungen angepaßten Tarifgehäl-ter, soweit sie Einfluß auf die Berechnung des Versorgungsanspruchs haben. 2. Sieht ein Versorgungsanwärter im Hinblick auf einen Leistungsbescheid des Trägers der Insolvenzsicherung davon ab, sich freiwillig weiterzuversichern, so kann er aus dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes nicht die Erfüllung des (unzutreffenden) Leistungsbescheids verlangen, sondern nur Ersatz der Nachteile, die ihm im Vertrauen auf den Bescheid entstehen bzw. entstanden sind.
 
Tenor:
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 23.11.2000 - 1 Ca 9523/00 - wird kostenpflichtig zu-rückgewiesen. Die Revision wird nicht zugelassen.
 
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