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Landesarbeitsgericht Köln, 10 TaBV 38/01

Datum:
27.09.2001
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
10. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
10 TaBV 38/01
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2001:0927.10TABV38.01.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Bonn, 2 BV 71/00
Schlagworte:
Internetanschluss für Betriebsrat
Normen:
§ 40 II BetrVG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:
1. Auch nach der Neufassung des § 40 II BetrVG ist zu prüfen, ob ein Internetan-schluss für die Betriebratsarbeit "erforderlich" ist. 2. Erforderlichkeit im Sinne des § 40 II BetrVG verlangt mehr als bloße Nützlichkeit und Zweckmäßigkeit.
 
Tenor:
Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Bonn vom 21.02.2001 - 2 BV 71/00 EU - wird zurückgewiesen. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
 
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