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Landesarbeitsgericht Köln, 6 Sa 850/00

Datum:
14.09.2000
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 Sa 850/00
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2000:0914.6SA850.00.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 15 Ca 9122/99
Schlagworte:
wichtiger Grund; angekündigte Arbeitsunfähigkeit
Normen:
§ 626 BGB
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Die nachhaltig angekündigte Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers, der tatsächlich nicht arbeitsunfähig ist, kann auch dann, wenn der Arbeitgeber nicht zu einem bestimmten Verhalten genötigt werden soll, einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung bilden.

 
Tenor:

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 19.01.2000

verkündete Urteil des Arbeitsgerichts Köln - 15 Ca 9122/99 -

abgeändert:

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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