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Landesarbeitsgericht Köln, 7 Sa 66/99

Datum:
01.12.1999
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 Sa 66/99
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:1999:1201.7SA66.99.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 5 Ca 3514/98
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Kein Leitsatz

 
Tenor:

  Das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 28.08.1999 -

                            5 Ca 3514/98 - wird geändert:

                            Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.718,81 DM

                            zu zahlen nebst 4 % Zinsen seit dem 21.08.1999.

                            Die Beklagte ist verpflichtet, dem Kläger ein betriebliches

                            Altersruhegeld in Höhe von 1.156,87 DM monatlich zu

                            zahlen.

                            Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

                            Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

                            Die Revision wird zugelassen.

 
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