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Landesarbeitsgericht Köln, 13 Sa 598/99

Datum:
21.09.1999
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
13. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 Sa 598/99
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:1999:0921.13SA598.99.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 15 Ca 7396/98
Schlagworte:
Lehrer; Sommerferien; Gehalt; Befristung; Angestelltenverhältnis; Beamtenverhältnis; Gleichbehandlung
Normen:
§ 611 BGB; § 1 Abs. 5 BeschFG; Art. 3 GG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Ein Lehrer, dessen Anstellungsverhältnis am letzten Schultag vor den Sommerferien aufgrund wirksamer Befristung endet, der aber zu Beginn des neuen Schuljahres in ein Beamtenverhältnis übernommen wird, nachdem er ein entsprechendes Bewerbungs- und Auswahlverfahren erfolgreich durchlaufen hatte, hat keinen arbeitsrechtlich begründbaren Gehaltsanspruch für die Sommerferien.

 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des

Arbeitsgerichts Köln vom 13.01.1999 - 15 Ca

7396/98 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

 
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