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Landesarbeitsgericht Köln, 10 Sa 534/99

Datum:
16.09.1999
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
10. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
10 Sa 534/99
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:1999:0916.10SA534.99.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 16 Ca 544/98
Schlagworte:
Freizeitausgleich, Wochenfeiertage, Gleichbehandlung
Normen:
§§ 1, 2 der Anlage 5 AVR
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1. Zur Frage des Freizeitausgleichs, wenn der dienstplanmäßig freie Tag auf einen Wochenfeiertag fällt.

2. Gleichbehandlungsgrundsatz innerhalb eines Freischichtsystems, wenn die in die dienstplanmäßig freie Zeit fallenden Wochenfeiertage entgegen der Vertrags-/Tariflage als Vergünstigung arbeitszeitmindernd berücksichtigt werden.

 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 01.12.1998 verkündete

Urteil des Arbeitsgerichts Köln - 16 Ca 544/98 - teilweise abgeändert:

1. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der

Klägerin auch ab Oktober 1997 Freizeitausgleich nicht nur

für dienstplanmäßige Feiertagsarbeit, sondern auch dann

zu gewähren, wenn der dienstplanmäßig freie Tag auf einen

Wochenfeiertag fällt.

2. Der Beklagten werden die Kosten des Rechtsstreits

auferlegt.

 
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