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Landesarbeitsgericht Köln, 7 Sa 491/96

Datum:
02.10.1996
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 Sa 491/96
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:1996:1002.7SA491.96.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 9 Ca 7847/93
Normen:
BGB § 611, 612 Überstundenvergütung
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Haben die Parteien vereinbart, daß Überstunden durch Freistellung abgegolten werden sollten, kann der Arbeitnehmer auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht ohne weiteres Bezahlung verlangen.

 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil

                                          des Arbeitsgerichts Köln vom 20.11.1995

                                          - 9 Ca 7847/93 - wird zurückgewiesen.

                                          Die Kosten der Berufung trägt der Kläger.

                                          Streitwert: 47.196,-- DM.

 
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