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Landesarbeitsgericht Köln, 2 Sa 120/93

Datum:
26.01.1994
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 Sa 120/93
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:1994:0126.2SA120.93.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 2 Ca 3273/92
Schlagworte:
Ausübung des Direktionsrechts
Normen:
§ 611 BGB - Direktionsrecht -, § 12 BAT
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1) Ist die Tätigkeit eines Arbeitnehmers im öffentlichen Dienst im Arbeitsvertrag nicht näher konkretisiert, kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer unter Berücksichtigung billigen Ermessens im Sinne des § 315 BGB grundsätzlich jede Tätigkeit zuweisen, die der vereinbarten Vergütungsgruppe entspricht. Das ergibt sich insbesondere aus § 12 BAT.

2) Eine spätere Konkretisierung auf eine bestimmte Tätigkeit tritt im allgemeinen auch nach langjähriger Beschäftigung des Arbeitnehmers auf demselben Arbeitsplatz nicht ein.

 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 04.09.1992 verkündete Urteil des Arbeitsgerichts Köln - 2 Ca 3273/92 - abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

 
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