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Landesarbeitsgericht Köln, 12 Sa 872/92

Datum:
09.09.1994
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
12. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
12 Sa 872/92
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:1994:0909.12SA872.92.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 3 Ca 1441/92
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Kein Leitsatz

 
Tenor:

1) Auf die Berufung des Klägers wird das am 01.07.1992 verkündete Urteil des Arbeitsgerichts Köln - 3 Ca 1441/92 - teilweise abgeändert .

-   la   -

Es wird festgestellt, daß der Kläger berechtigt ist, seine vertraglich geschuldete Arbeitskraft bei Fortzahlung der ihm geschuldeten tarifgemäßen Vergütung bis zur endgültigen Sanierung des Funkhauses

in Köln nach den

Asbest-Richtlinien oder Zuweisung eines anderen Arbeitsplatzes außerhalb des Funkhauses

in Köln zurückzuhalten.

2)       Die Kosten des 1. Rechtszugs trägtder Kläger zu 2/3, die Beklagte zu1/3. Die Kosten des Berufungsver-fahrens und der Revision tragen dieParteien jeweils zur Hälfte.

3)       Die Revision wird für die Beklagtezugelassen.

 
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