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Landesarbeitsgericht Köln, 7 Sa 690/93

Datum:
10.11.1993
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 Sa 690/93
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:1993:1110.7SA690.93.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Aachen, 1 Ca 860/92
Normen:
BGB § 612 a, SGB V § 45
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1. § 45 Abs. 3 Satz 1 SGB V gewährt dem Arbeitnehmer (bei

Erkrankung eines Kindes) nicht nur einen Anspruch auf

Freistellung von der Arbeit, sondern bei rechtswidriger

Verweigerung auch das Recht, der Arbeit "eigenmächtig"

fern zu bleiben.

2. Eine Kündigung des Arbeitgebers, die wegen Ausübung

dieses Rechts erfolgt, ist bereits aufgrund von § 612 a

BGB nichtig. Daß sich der Arbeitgeber bewußt war, daß das

Verhalten des Arbeitnehmers rechtmäßig war, ist nicht

erforderlich.

 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil

des Arbeitsgerichts Aachen vom 1.4.1993

- 1 Ca 860/92 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung trägt die Beklagte.

 
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