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Landesarbeitsgericht Köln, 2 Sa 342/93

Datum:
07.07.1993
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 Sa 342/93
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:1993:0707.2SA342.93.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Aachen, 2 Ca 2193/92
Schlagworte:
Rahmenvertrag mit studentischen Hilfskräften
Normen:
§ 611 BGB - Arbeitnehmerstatus
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Nimmt ein Arbeitgeber an Arbeitseinsätzen interessierte studentische Hilfskräfte in eine Interessentenliste auf, so kommt dadurch noch kein Arbeitsverhältnis zustande, wenn für den Arbeitgeber nicht die Verpflichtung besteht, Arbeitseinsätze anzubieten, und wenn die studentische Hilfskraft nicht verpflichtet ist, etwaige Arbeitsangebote anzunehmen.

 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das am 10.2.1993 verkündete Urteil des Arbeitsgerichts Aachen - 2 Ca 2193/92 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

 
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