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Landesarbeitsgericht Köln, 12 Ta 204/93

Datum:
16.12.1993
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
12. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 Ta 204/93
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:1993:1216.12TA204.93.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Siegburg, 1 Ca 1190/93
Schlagworte:
Streitwert bei Betriebsübergang
Normen:
§§ 12 VII, S. 1 ArbGG, 5 ZPO, § 613 a IV, S. 1 BGB
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Klagt ein Arbeitnehmer in subjektiver Klagehäufung gegen

den bisherigen Arbeitgeber und Betriebsinhaber auf Fest-

stellung, daß das Arbeitsverhältnis durch eine von diesem

ausgesprochene Kündigung nicht aufgelöst worden ist, und

gegen den behaupteten Betriebsübernehmer zugleich auf Fest-

stellung, daß mit ihm das beim bisherigen Arbeitgeber be-

gründete Arbeitsverhältnis fortbesteht, so handelt es sich

um 2 Streitgegenstände, die selbständig bis zum Höchstbe-

trag nach § 12 VII, 1 ArbGG zu bewerten sind.

 
Tenor:

Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluß

des Arbeitsgerichts Siegburg vom 19.10.1993

- 1 Ca 1190/93 - wird zurückgewiesen.

 
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