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Landesarbeitsgericht Köln, 12 Sa 872/92

Datum:
22.01.1993
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
12. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
12 Sa 872/92
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:1993:0122.12SA872.92.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 3 Ca 1441/92
Nachinstanz:
Bundesarbeitsgericht, 5 AZR 273/93
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Kein Leitsatz

 
Tenor:

1) Auf die Berufung des Klägers wird das am 01.07.1992 verkündete Urteil des Arbeitsgerichts Köln -3 Ca 1441/92 - unter Zurückweisung der Berufung im übrigen teilweise abgeändert:

a) Es wird festgestellt, daß der Kläger berechtigt ist, seine vertraglich geschuldete Arbeitskraft bei Fortzahlung der ihm geschuldeten tarifgemäßen

Vergütung bis zur endgültigen Sanierung des Gebäudes .        _.       ,      K   , nach den Asbest-Richtlinien oder Zuweisung eines anderen Arbeitsplatzes außerhalb des Funkhauses

zurückzuhalten.

b) Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

2)              Die Kosten des 1. Rechtszuges tragt der Kläger zu2/3, die Beklagte zu 1/3.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger zu 5/6, die Beklagte zu 1/6.

3)              Die Revision wird zugelassen.

 
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