Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landesarbeitsgericht Köln, 3 Ta 183/91

Datum:
23.09.1991
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
3. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
3 Ta 183/91
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:1991:0923.3TA183.91.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 11 Ca 3561/90
Schlagworte:
Urlaubsanspruch - Streitwert
Normen:
§§ 8 Abs 2 BRAGO, 3 ff ZPO
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Streiten die Parteien nicht über, den Umfang

des Urlaubsanspruchs, sondern darüber, ob der Kläger Urlaub für einen konkreten Zeiträum verlangen kann, so ist der Streitwert nicht identisch mit der .Höhe des Urlaubsentgelts. Vielmehr ist der Streitwert in Ermangelung. ausreichender tatsächlicher Anhalts­punkte für eine Schätzung gemäß § 8 Abs. 2 BRAGQ auf 6.000.- DM festzusetzen.

 
Tenor:

wird der Beschluß des Arbeitsgerichts Köln vom 08.08.1991 - 11 Ca 3561/90 - aufgehoben.

Der Streitwert wird anderweitig auf 6.000,00 DM festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank