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Landesarbeitsgericht Köln, 6 Sa 1247/87

Datum:
07.03.1988
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 Sa 1247/87
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:1988:0307.6SA1247.87.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Bonn, 4 Ca 2165/87
Schlagworte:
Erstattung von Ausbildungskosten durch Auszubildende
Normen:
§ 5 Abs. 1 BBiG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Übernimmt der Arbeitgeber für eine Auszubildende die Kosten, die mit der Erlangung der Fahrererlaubnis verbunden sind und verpflichtet sich die Auszubildende, diese Kosten zu erstatten, falls sie nach Abschluß ihrer Ausbildung nicht für eine bestimmte Zeit als Arbeitnehmerin in ihrem Ausbildungsbetrieb bleibt, so ist diese Vereinbarung wegen Verstoßes gegen § 5 Abs. 1 BBiG nichtig.

 
Tenor:

Die Berufung der Klägerin gegen das am 11. November 1987 verkündete Urteil des Arbeitsgerichts Bonn – 4 Ca 2165/87 – wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.

 

Streitwert: unverändert.

 
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