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Landesarbeitsgericht Köln, 5 Sa 763/87

Datum:
07.10.1987
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
5 . Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 Sa 763/87
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:1987:1007.5SA763.87.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Siegburg, 3-1 Ca 1199/86
Nachinstanz:
Bundesarbeitsgericht, 8 AZR 810/87
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Die unbefugte Benutzung eines Meisterbriefes im Sinne des § 51 HandwO zwecks Erlangung einer Eintragung des Betriebes in die Handwerksrolle (§ 7 HandwO) stellt einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers dar und verpflichtet den Arbeitgeber zu einem bereichungsrechtlichen Ausgleich.

Revision ist zugelassen.

 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird das am 27. Mai 1987 verkündete Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg - 3-1 Ca 1199/86 - teilweise abgeändert und die Beklagte verurteilt, an den Kläger weitere 4.345,-- DM nebst 4 % Zinsen seit dem 12. Juni 1986 zu zahlen.

Die weitergehende Berufung des Klägers wird ebenso zurückgewiesen wie die Anschlußberufung der Beklagten.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 5/6 und die Beklagte 1/6..

Streitwert-: 49.167,62 DM.

Die Revision wird für beide Parteien zugelassen.

 
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