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Arbeitsgericht Siegburg, 3 Ca 1622/21

Datum:
12.01.2022
Gericht:
Arbeitsgericht Siegburg
Spruchkörper:
3. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 Ca 1622/21
ECLI:
ECLI:DE:ARBGSU:2022:0112.3CA1622.21.00
 
Nachinstanz:
Landesarbeitsgericht Köln, 4 Sa 104/22
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
 
Tenor:

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.950,74 € brutto zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 01.09.2021 zu zahlen.

2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.950,74 € brutto zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 01.10.2021 zu zahlen.

3. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.950,74 € brutto zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 01.11.2021 zu zahlen.

4. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.950,74 € brutto zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 01.12.2021 zu zahlen.

5. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.950,74 € brutto zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 01.01.2022 zu zahlen.

6. Die Kosten des Rechtstreits trägt die Beklagte.

7. Streitwert: 14.753,70 €

 
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