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Arbeitsgericht Siegburg, 1 Ca 2695/18

Datum:
01.08.2019
Gericht:
Arbeitsgericht Siegburg
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 Ca 2695/18
ECLI:
ECLI:DE:ARBGSU:2019:0801.1CA2695.18.00
 
Nachinstanz:
Landesarbeitsgericht Köln, 8 Sa 623/19
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
 
Tenor:

1. Es wird festgestellt, dass die Weisung der Beklagten vom 26.11.2018, mit der der Klägerin die Tätigkeit als „Leitung Prozessoptimierung“ zugewiesen worden ist, unwirksam ist.

2. Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin als Leiterin Finanz- und Rechnungswesen insbesondere mit folgenden Tätigkeiten in M. zu beschäftigen:

-          Monats-/Jahresabschlüsse der Q. Q. T. GmbH

-          Liquiditätsplanung und Steuerung

-          Führung der Haupt- und Nebenbücher

-          Bewertung von Anlage- und Umlaufvermögen

-          Erstellung und Verbuchung von Abgrenzungen und Rückstellungen

-          Führung des Buchhaltungsteams von derzeit sieben Mitarbeitern.

3. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

4. Der Streitwert wird auf 11.400,00 Euro festgesetzt.

 
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