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Arbeitsgericht Siegburg, 1 Ca 1676/16

Datum:
17.11.2016
Gericht:
Arbeitsgericht Siegburg
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 Ca 1676/16
ECLI:
ECLI:DE:ARBGSU:2016:1117.1CA1676.16.00
 
Nachinstanz:
Landesarbeitsgericht Köln, 8 Sa 1078/16
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Kein Leitsatz

 
Tenor:

1.)    Es wird festgestellt, dass die Änderungen der Arbeitsbedingungen durch die außerordentliche Änderungskündigung vom 20.06.2016, der Klägerin am selben Tag zugegangen, sozial ungerechtfertigt und rechtsunwirksam ist.

2.)    Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 703,11 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.07.2016 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3.)    Die Kosten des Rechtstreits werden der Klägerin zu 11 %, dem Beklagten zu 89 % auferlegt.

4.)    Der Streitwert wird auf 6.323,55 Euro festgesetzt.

5.)    Die Berufung wird, soweit sie nicht von Gesetzes wegen zulässig ist, nicht zugelassen.

 
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