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Arbeitsgericht Siegburg, 2 Ca 2241/06

Datum:
25.10.2006
Gericht:
Arbeitsgericht Siegburg
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 Ca 2241/06
ECLI:
ECLI:DE:ARBGSU:2006:1025.2CA2241.06.00
 
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
 
Tenor:

1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Anstellungsverhältnis nicht durch das Schreiben vom 25.07.2006, dem Kläger zugegangen am 28.07.2006, beendet worden ist.

2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger als Projektplaner für Industriebauten weiter zu beschäftigen.

3. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 54,00 EUR (i.W. vierundfünfzig Euro, Cent wie nebenstehend) brutto (Reisekosten) nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 24.08.2006 zu zahlen.

4. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.262,56 EUR (i.W. dreitausendzweihundertzweiundsechzig Euro, Cent wie nebenstehend) brutto abzüglich 1.055,10 EUR (i.W. eintausendfünfundfünfzig Euro, Cent wie nebenstehend) netto nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz der EZB aus dem Nettobetrag seit dem 01.10.2006 zu zahlen.

5. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

6. Die Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger zu 33 %, die Beklagte zu 67 % zu tragen.

7. Die Berufung wird, soweit nicht schon von Gesetzes wegen zulässig, nicht zugelassen.

8. Streitwert: 24.497,70 Euro.

 
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E n t s c h e i d u n q s q r ü n d e

I.

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