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Arbeitsgericht Siegburg, 3 Ca 4651/02

Datum:
19.03.2003
Gericht:
Arbeitsgericht Siegburg
Spruchkörper:
3. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 Ca 4651/02
ECLI:
ECLI:DE:ARBGSU:2003:0319.3CA4651.02.00
 
Nachinstanz:
Landesarbeitsgericht Köln, 9 Sa 443/03
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
 
Tenor:

1 .) Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch die von der Beklagten am 28.11.2002 ausgesprochene Kündigung - zugegangen am 29.11.2002 - nicht zum 31.12.2002 beendet worden ist.

2.)  Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

3.)  Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5.250,00 € festgesetzt.

 

TATBESTAND

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11

ENTSCHEIDUNGSGRÜNDE

12 13 14 15 16
 

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