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Arbeitsgericht Köln, 18 Ca 5624/25

Datum:
02.04.2026
Gericht:
Arbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
18. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
18 Ca 5624/25
ECLI:
ECLI:DE:ARBGK:2026:0402.18CA5624.25.00
 
Nachinstanz:
Landesarbeitsgericht Köln, 5 Ta 51/26
Schlagworte:
"Weiterbeschäftigungsantrag, Vergleichsmehrwert"
Normen:
§ 45 Abs. 1 S. 2 GKG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Ein Streitwertansatz für einen als Hilfsantrag gestellten Weiterbeschäftigungsantrag kommt regelmäßig auch dann nicht in Betracht, wenn ein verfahrensbeendender Vergleich eine Hinausschiebung des Beendigungszeitpunkts und Regelungen über eine in der Zukunft liegende Freistellung enthält (entgegen LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 30. Dezember 2015 – 5 Ta 71/15).

 
Tenor:

Der Beschwerde der Klägervertreterin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 13.02.2026 wird nicht abgeholfen und die Sache dem Landesarbeitsgericht zur Entscheidung vorgelegt.

 
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