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Arbeitsgericht Köln, 18 Ca 3361/25

Datum:
26.11.2025
Gericht:
Arbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
18. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
18 Ca 3361/25
ECLI:
ECLI:DE:ARBGK:2025:1126.18CA3361.25.00
 
Schlagworte:
Anwesenheitsprämie, überproportionale Kürzung, Betriebstreueleistung, Betriebszugehörigkeit, Arbeitskampffreiheit, Maßregelungsverbot, Inflationsausgleich
Normen:
Art. 9 Abs. 3 Satz 2 GG, § 4a EFZG, § 242 BGB
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1. Es verstößt weder gegen Art. 9 Abs. 3 Satz 1 GG noch gegen das Maßregelungsverbot, wenn streikbedingte Fehltage zur Kürzung einer Anwesenheitsprämie führen.

2. Wird eine Sonderleistung des Arbeitgebers einerseits (verhaltenssteuernd) an die Betriebstreue des Arbeitnehmers geknüpft und andererseits im Sinne einer Anwesenheitsprämie überproportional für Fehlzeiten gekürzt, kann darin je nach Ausgestaltung eine treuwidrig einseitige Berücksichtigung von Arbeitgeberinteressen liegen.

 
Tenor:

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtstreits.

3. Der Streitwert beträgt 600 EUR.

4. Die Berufung wird gesondert zugelassen.

 
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