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Arbeitsgericht Köln, 8 Ca 2725/24

Datum:
07.11.2024
Gericht:
Arbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
8. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
8 Ca 2725/24
ECLI:
ECLI:DE:ARBGK:2024:1107.8CA2725.24.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 8 Ca 2725/24
Nachinstanz:
Landesarbeitsgericht Köln, 6 SLa 20/25
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
 
Tenor:

1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung der Beklagten vom 30.04.2024 mit Ablauf des 31.07.2024 sein Ende gefunden hat.

2. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis auch nicht durch andere Beendigungstatbestände sein Ende gefunden hat, sondern derzeit unverändert fortbesteht.

3. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger als Maschinenanlagenführer weiter zu beschäftigen.

4. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

5. Der Streitwert wird festgesetzt auf 14.429,40 Euro.

6. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

 
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