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Arbeitsgericht Köln, 18 Ca 6500/22

Datum:
10.01.2024
Gericht:
Arbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
18. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
18 Ca 6500/22
ECLI:
ECLI:DE:ARBGK:2024:0110.18CA6500.22.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 18 Ca 6500/22
Nachinstanz:
Landesarbeitsgericht Köln, 6 SLa 75/24
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
 
Tenor:

I. Das Versäumnisurteil vom 21.12.2022 bleibt mit der Maßgabe aufrecht erhalten, dass die Tenöre zu 1. und 2. nunmehr wie folgt lauten:

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.440,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 16.03.2022 zu zahlen.

2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 480,06 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.03.2022 zu zahlen.

II. Im Übrigen wird das Versäumnisurteil vom 21.12.2022 aufgehoben und die Klage abgewiesen.

III. Die Beklagte trägt – neben den Kosten der Säumnis im Termin vom 21.12.2022 – 64 % der sonstigen Kosten des Rechtsstreits und der Kläger 36 %.

IV. Der Streitwert beträgt 2.979,06 €.

V. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

 
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