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Arbeitsgericht Köln, 9 Ca 5402/22

Datum:
11.10.2023
Gericht:
Arbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
9. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 Ca 5402/22
ECLI:
ECLI:DE:ARBGK:2023:1011.9CA5402.22.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 9 Ca 5402/22
Nachinstanz:
Landesarbeitsgericht Köln, 4 Ca 655/23
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
 
Tenor:

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die außerordentliche fristlose Kündigung der Beklagten vom 30.12.2022 nicht beendet worden ist.

2. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die hilfsweise ausgesprochene ordentliche Kündigung der Beklagten vom 30.12.2022 nicht beendet worden ist.

3. Die Beklagte wird verurteilt an sie 2.081,29 € brutto zu zahlen nebst Zinsen hieraus i. H.v. 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 02.02.2023 zu zahlen.

4. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin ein Zeugnis zu erteilen, das sich auf Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie auf Verhalten und Leistung erstreckt.

5. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

6. Die Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin zu 73 % und die Beklagte zu 27 % zu tragen.

7. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

8. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 52.881 Euro festgesetzt.

 
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