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Arbeitsgericht Köln, 9 BV 101/23

Datum:
29.11.2023
Gericht:
Arbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
9. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
9 BV 101/23
ECLI:
ECLI:DE:ARBGK:2023:1129.9BV101.23.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 9 BV 101/23
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
 
Tenor:

1. Dem Beteiligten zu 3) wird aufgegeben, es zu unterlassen, den Beteiligten zu 1) und die Beteiligte zu 2) dadurch zu behindern, dass der Beteiligten zu 2) auferlegt ist, bei außerhalb des Gebäudes L Straße , K , zu erbringender Betriebsratsarbeit gegenüber der Leiterin Fachbereich Personalwesen in allgemeiner Form darzulegen, dass die Tätigkeit außerhalb des Betriebs zur Erfüllung betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben notwendig ist.

2. Der Beteiligte zu 3) wird verpflichtet, die der Beteiligten zu 2) erteilte Abmahnung vom 07.07.2023 aus deren Personalakte zu entfernen.

3. Der Beteiligte zu 3) wird verpflichtet, die der Beteiligten zu 2) erteilte Abmahnung vom 13.07.2023 aus deren Personalakte zu entfernen.

4. Im Übrigen werden die Anträge zurückgewiesen.

 
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