Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Arbeitsgericht Köln, 6 Ca 3875/22

Datum:
30.03.2023
Gericht:
Arbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 Ca 3875/22
ECLI:
ECLI:DE:ARBGK:2023:0330.6CA3875.22.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 6 Ca 3875/22
Nachinstanz:
Landesarbeitsgericht Köln, 6 Sa 325/23
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
 
Tenor:

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 241,40 € brutto zu zahlen.

2. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 482,80 € brutto zu zahlen.

3. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 241,40 € brutto zu zahlen.

4. Die Beklagte wird verurteilt, über die in Ziffer 3) genannte Schuld eine entsprechende Abrechnung zu erteilen.

5. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 710,32 € brutto zu zahlen.

6. Die Beklagte wird verurteil, über die in Ziffer 5) genannte Schuld eine entsprechende Abrechnung zu erteilen.

7. Die Beklagte wird verurteilt Auskunft zu erteilen über die gespeicherten Daten der Klägerin zu Arbeitszeiten, Schichtplänen, Verträgen.

8. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin ein qualifiziertes Endzeugnis zu erteilen.

9. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

10. Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu 76% und die Beklagte zu 24 %.

11. Streitwert: 23.482,49 €

12. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 15 16 17 18 19 20 21 22 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank