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Arbeitsgericht Köln, 1 Ca 3627/23

Datum:
08.12.2023
Gericht:
Arbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 Ca 3627/23
ECLI:
ECLI:DE:ARBGK:2023:1208.1CA3627.23.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 1 Ca 3627/23
Nachinstanz:
Landesarbeitsgericht Köln, 8 SLa 13/24
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
 
Tenor:

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die außerordentliche, fristlose Kündigung der Beklagten vom 22.06.2023 nicht aufgelöst worden ist.

2. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 28.08.2023 nicht aufgelöst wird.

3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

4. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

5. Der Streitwert wird auf 9.200,10 € festgesetzt.

6. Die Berufung wird nicht zugelassen.

 
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