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Arbeitsgericht Köln, 1 Ca 1989/23

Datum:
01.12.2023
Gericht:
Arbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 Ca 1989/23
ECLI:
ECLI:DE:ARBGK:2023:1201.1CA1989.23.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 1 Ca 1989/23
Nachinstanz:
Landesarbeitsgericht Köln, 6 SLa 27/24
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
 
Tenor:

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die außerordentliche Kündigung der Beklagten vom 29.03.2023 nicht aufgelöst worden ist.

2. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die hilfsweise ausgesprochene ordentliche Kündigung der Beklagten vom 03.04.2023 nicht zum 30.11.2023 aufgelöst worden ist.

3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

4. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

5. Der Streitwert wird auf 16.596,51 € festgesetzt.

6. Die Berufung wird nicht zugelassen.

 
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