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Arbeitsgericht Köln, 17 Ca 1380/22

Datum:
23.10.2023
Gericht:
Arbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
17. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
17 Ca 1380/22
ECLI:
ECLI:DE:ARBGK:2023:1023.17CA1380.22.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 17 Ca 1380/22
Nachinstanz:
Landesarbeitsgericht Köln, 6 Sa 663/23
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
 
Tenor:

1. Die Beklagte wird verurteilt, als Jahresleistung für das Jahr 2022 einen Betrag in Höhe von 6.164,00 € brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.

2. Die Beklagte wird verurteilt, als Weihnachtsgratifikation für das Jahr 2022 einen Betrag in Höhe von 3.082,00 € brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.

3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

4. Die Kosten des Rechtsstreits tragen zu 78 % der Kläger und zu 22 % die Beklagte.

5. Der Streitwert beträgt 41.634,19 €.

 
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