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Arbeitsgericht Köln, 14 Ca 166/23

Datum:
06.07.2023
Gericht:
Arbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
14. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
14 Ca 166/23
ECLI:
ECLI:DE:ARBGK:2023:0706.14CA166.23.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 14 Ca 166/23
Nachinstanz:
Bundesarbeitsgericht, 9 AZN 329/24
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
 
Tenor:

1. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger ein qualifiziertes Endzeugnis zu erteilen.

2. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger einen Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr 2022 auszuhändigen oder elektronisch bereitzustellen.

3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

4. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 60 % und die Beklagte zu 40 %.

5. Der Wert des Streitgegenstands wird auf 6.539,09 Euro festgesetzt.

6. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

 
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