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Arbeitsgericht Köln, 11 Ca 3436/22

Datum:
10.08.2023
Gericht:
Arbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
11. Kammer
Entscheidungsart:
Teilurteil
Aktenzeichen:
11 Ca 3436/22
ECLI:
ECLI:DE:ARBGK:2023:0810.11CA3436.22.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 11 Ca 3436/22
Nachinstanz:
Landesarbeitsgericht Köln, 5 Sa 479/23
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
 
Tenor:

1. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin Auskunft zu erteilen, nach welchen Kriterien und Verfahren das Entgelt der Klägerin sowie das Entgelt der männlichen bei der Beklagten als Lösungsberater Modern Work Place Specialists (Lösungsberater moderner Arbeitsplatz) beschäftigten Mitarbeiter für die Jahre 2019 und 2020 festgelegt worden ist.

2. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin Auskunft über den auf Vollzeitäquivalente hochgerechneten statistischen Median des durchschnittlichen monatlichen Bruttoentgelts (Gesamtentgelts) sowie des Basisentgelts und der der als Entgeltbestandteil gewährten Aktienoptionen für die bei ihr, der Beklagten, als Lösungsberater Modern Work Place Specialists (Lösungsberater moderner Arbeitsplatz) beschäftigten männlichen Mitarbeiter für die Jahre.2017, 2018, 2019 und 2020 zu erteilen.

3. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

4. Streitwert : 10.000 EUR

 
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