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Arbeitsgericht Köln, 12 Ca 2919/22

Datum:
01.12.2022
Gericht:
Arbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
12. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
12 Ca 2919/22
ECLI:
ECLI:DE:ARBGK:2022:1201.12CA2919.22.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 12 Ca 2919/22
Nachinstanz:
Landesarbeitsgericht Köln, 4 Ca 24/23
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
 
Tenor:

1.

Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin als Schichtleiterin (personelle sowie operative Führung der Luftsicherheitsassistenten während einer Schicht, verantwortlich für die Erfüllung der Dienstleistungserbringung und aktive Mitwirkung bei der Umsetzung, Unterstützung der Stationsleitung bei Bedarf, verantwortlich für die Durchführung der operativen und einsatzrelevanten Aufgaben sowie für die Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufes, Organisation des Einsatzes, der Ausgabe und Pflege der zur Verfügung stehenden Arbeitsmittel, Kommunikationsschnittstelle zwischen der Belegschaft und der Stationsleitung sowie im Außenverhältnis zu den Kunden der Beklagten, eigenständiges Führen von Mitarbeitergesprächen und Erstellung von Dokumentationen und Berichten) tatsächlich zu beschäftigen.

2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreites.

3. Der Streitwert beträgt 3.281,60 Euro.

 
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