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Arbeitsgericht Köln, 12 Ca 2616/21

Datum:
23.03.2022
Gericht:
Arbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
12. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
12 Ca 2616/21
ECLI:
ECLI:DE:ARBGK:2022:0323.12CA2616.21.00
 
Nachinstanz:
Landesarbeitsgericht Köln, 3 Sa 294/22
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
 
Tenor:

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen dem Kläger und der Beklagten zu 2) seit dem 1.3.2021 zu den zuletzt zwischen dem Kläger und der Beklagten zu 1) geltenden Arbeitsbedingungen fortbesteht.

2. Die Beklagte zu 2) wird verurteilt, den Kläger als Ingenieur zu beschäftigen.

3. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

4. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 2) zu 4/7 und der Kläger zu 3/7.

5. Der Streitwert beträgt 50.438,15 Euro.

 
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