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Arbeitsgericht Köln, 9 Ca 2895/21

Datum:
10.11.2021
Gericht:
Arbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
9. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 Ca 2895/21
ECLI:
ECLI:DE:ARBGK:2021:1110.9CA2895.21.00
 
Nachinstanz:
Landesarbeitsgericht Köln, 3 Sa 764/21
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
 
Tenor:

1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht aufgrund der im Ausbildungsvertrag vom 29.06.2018 vorgesehenen Befristungsabrede zum 29.06.2021 aufgelöst worden ist.

2. Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin als Flugbegleiterin bis zum rechtskräftigen  Abschluss dieses Verfahrens weiterzubeschäftigen.

3. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

5. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 7.732 Euro festgesetzt.

 
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