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Arbeitsgericht Köln, 2 Ga 2/21

Datum:
13.01.2021
Gericht:
Arbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 Ga 2/21
ECLI:
ECLI:DE:ARBGK:2021:0113.2GA2.21.00
 
Nachinstanz:
Landesarbeitsgericht Köln, 9 Ta 19/21
Schlagworte:
Konkurrentenstreit, Rechtsweg
Normen:
GG Art. 33 Abs. 2
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Auf Art. 33 Abs. 2 GG gestützte Konkurrentenstreitverfahren des öffentlichen Dienstes sind öffentlich-rechtliche Streitigkeiten. Für sie sind die Verwaltungsgerichte auch dann zuständig, wenn der Bewerber bereits in einem Arbeitsverhältnis zum Staat steht und/oder er ein solches begehrt.

 
Tenor:

1.              Der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten ist nicht eröffnet.

2.              Das Verfahren wird an das Verwaltungsgericht Köln verwiesen.

 
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