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Arbeitsgericht Köln, 15 BV 231/19

Datum:
03.03.2021
Gericht:
Arbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
15. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
15 BV 231/19
ECLI:
ECLI:DE:ARBGK:2021:0303.15BV231.19.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 15 BV 231/19
Nachinstanz:
Landesarbeitsgericht Köln, 9 TaBV 14/21
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
 
Tenor:

1. Die verweigerte Zustimmung zur Eingruppierung von C A

als Redakteur in der Redaktion B G

in Gruppe 2b Stufe 2

wird ersetzt.

2. Die verweigerte Zustimmung zur Eingruppierung von L B

als Redakteur in der Redaktion W

in Gruppe 2b Stufe 2

wird ersetzt.

3. Die verweigerte Zustimmung zur Eingruppierung von M B

als Redakteur im R

in Gruppe 2b Stufe 2

wird ersetzt.

4. Die verweigerte Zustimmung zur Eingruppierung von A G

als Redakteur in der Redaktion O

in Gruppe 2b Stufe 1

wird ersetzt.

5. Die verweigerte Zustimmung zur Eingruppierung von A H

als Redakteur in der Redaktion R-S

in Gruppe 2b Stufe 2

wird ersetzt.

6. Die verweigerte Zustimmung zur Eingruppierung von J H

als Redakteur in der Redaktion O

in Gruppe 2b Stufe 2

wird ersetzt.

7. Die verweigerte Zustimmung zur Eingruppierung von W K

als Redakteur in der Redaktion E

in Gruppe 2b Stufe 2

wird ersetzt.

8. Die verweigerte Zustimmung zur Eingruppierung von M M

als Redakteurin in der Redaktion E

in Gruppe 2b Stufe 2

wird ersetzt.

9. Die verweigerte Zustimmung zur Eingruppierung von M R

als Redakteur im R

in Gruppe 2b Stufe 2

wird ersetzt.

10. Die verweigerte Zustimmung zur Eingruppierung von P R

als Redakteur in der Redaktion E

in Gruppe 2b Stufe 2

wird ersetzt.

11. Die verweigerte Zustimmung zur Eingruppierung von D V

als Redakteur in der Redaktion E

in Gruppe 2b Stufe 3

wird ersetzt.

12. Die verweigerte Zustimmung zur Eingruppierung von T S

als Redakteur in der Redaktion Eu

in Gruppe 2 Stufe 1

wird ersetzt.

13. Auf den Widerklageantrag des Beteiligten zu 2./ des Betriebsrates wird der Beteiligten zu 1. / der Arbeitgeberin aufgeben, die Arbeitnehmer/innen

-       R K

-       D N

-       M B

-       C G

einzugruppieren, bei dem Beteiligten zu 2. / dem Betriebsrat die Zustimmung zu den Eingruppierungen zu beantragen und im Falle der Zustimmungsverweigerung das Zustimmungsersetzungsverfahren beim Arbeitsgericht einzuleiten und durchzuführen.

14. Im Übrigen werden die Anträge abgewiesen.

 
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