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Arbeitsgericht Köln, 19 Ca 1827/20

Datum:
04.09.2020
Gericht:
Arbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
19. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
19 Ca 1827/20
ECLI:
ECLI:DE:ARBGK:2020:0904.19CA1827.20.00
 
Nachinstanz:
Landesarbeitsgericht Köln, 8 Sa 833/20
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
 
Tenor:

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 17.03.2020 nicht beendet worden ist.

2. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 15.05.2020 nicht beendet worden ist.

3. Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens als kaufmännische Angestellte weiter zu beschäftigen.

4. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

5. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

6. Der Streitwert beträgt 15.258,00 Euro.

7. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

 
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