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Arbeitsgericht Köln, 10 Ca 6255/19

Datum:
07.05.2020
Gericht:
Arbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
10. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
10 Ca 6255/19
ECLI:
ECLI:DE:ARBGK:2020:0507.10CA6255.19.00
 
Nachinstanz:
Landesarbeitsgericht Köln, 8 Sa 491/20
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
 
Tenor:

1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die außerordentliche Kündigung der Beklagten vom 23.09.2019 nicht aufgelöst worden ist.

2. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis auch nicht durch die ordentliche Kündigung der Beklagten vom 25.09.2019 sein Ende gefunden hat.

3. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

4. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

5. Streitwert: 13.803,32 Euro

 
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