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Arbeitsgericht Köln, 1 Ca 4153/19

Datum:
29.11.2019
Gericht:
Arbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 Ca 4153/19
ECLI:
ECLI:DE:ARBGK:2019:1129.1CA4153.19.00
 
Nachinstanz:
Landesarbeitsgericht Köln, 5 Sa 14/20
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
 
Tenor:

1.              Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten mit Schreiben vom 26.06.2019, dem Kläger zugegangen am selben Tag, nicht zum 31.07.2019 beendet worden ist.

2.              Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger über den Ablauf der Kündigungsfrist hinaus bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens weiter zu beschäftigen.

3.              Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

4.              Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 1/8 und die Beklagte zu 7/8.

5.              Der Streitwert wird auf 14.400,00 € festgesetzt.

6.              Die Berufung wird nicht zugelassen.

 
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