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Arbeitsgericht Köln, 1 BV 155/17

Datum:
04.05.2018
Gericht:
Arbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 BV 155/17
ECLI:
ECLI:DE:ARBGK:2018:0504.1BV155.17.00
 
Nachinstanz:
Landesarbeitsgericht Köln, 9 TaBV 30/18
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Kein Leitsatz

 
Tenor:

1.              Die vom Antragsgegner verweigerte Zustimmung von Frau xxxx in die Entgeltgruppe nach § 3 A des Gehaltstarifvertrags für den Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen im 3. Tätigkeitsjahr wird ersetzt.

2.              Die vom Antragsgegner verweigerte Zustimmung von Frau xxxxxx in die Entgeltgruppe nach § 3 A des Gehaltstarifvertrags für den Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen im 2. Tätigkeitsjahr wird ersetzt.

3.              Die vom Antragsgegner verweigerte Zustimmung von Frau xxxxx in die Entgeltgruppe nach § 3 A des Gehaltstarifvertrags für den Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen im 3. Tätigkeitsjahr wird ersetzt.

4.              Die vom Antragsgegner verweigerte Zustimmung von Herrn xxxxxxx in die Entgeltgruppe nach § 3 A des Gehaltstarifvertrags für den Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen im 1. Tätigkeitsjahr wird ersetzt.

5.              Die vom Antragsgegner verweigerte Zustimmung von Frau xxxxxx in die Entgeltgruppe nach § 3 A des Gehaltstarifvertrags für den Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen im 1. Tätigkeitsjahr wird ersetzt.

6.              Die vom Antragsgegner verweigerte Zustimmung von Herrn xxxxx in die Entgeltgruppe nach § 3 A des Gehaltstarifvertrags für den Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen im 3. Tätigkeitsjahr wird ersetzt.

7.              Die vom Antragsgegner verweigerte Zustimmung von Frau xxxxx in die Entgeltgruppe nach § 3 A des Gehaltstarifvertrags für den Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen im 3. Tätigkeitsjahr wird ersetzt.

8.              Die vom Antragsgegner verweigerte Zustimmung von Herrn xxxxx in die Entgeltgruppe nach § 3 A des Gehaltstarifvertrags für den Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen im 2. Tätigkeitsjahr wird ersetzt.

9.              Die vom Antragsgegner verweigerte Zustimmung von Frau xxxxx in die Entgeltgruppe nach § 3 A des Gehaltstarifvertrags für den Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen im 3. Tätigkeitsjahr wird ersetzt.

10.              Die vom Antragsgegner verweigerte Zustimmung von Herrn xxxxxxx in die Entgeltgruppe nach § 3 A des Gehaltstarifvertrags für den Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen im 3. Tätigkeitsjahr wird ersetzt.

11.              Die vom Antragsgegner verweigerte Zustimmung von Herrn xxxxxx in die Entgeltgruppe nach § 3 A des Gehaltstarifvertrags für den Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen im 3. Tätigkeitsjahr wird ersetzt.

12.              Die vom Antragsgegner verweigerte Zustimmung von Frau xxxxxx in die Entgeltgruppe nach § 3 A des Gehaltstarifvertrags für den Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen im 2. Tätigkeitsjahr wird ersetzt.

13.              Die vom Antragsgegner verweigerte Zustimmung von Frau xxxxxxxx in die Entgeltgruppe nach § 3 A des Gehaltstarifvertrags für den Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen im 3. Tätigkeitsjahr wird ersetzt.

14.              Die vom Antragsgegner verweigerte Zustimmung von Frau xxxxxxx in die Entgeltgruppe nach § 3 A des Gehaltstarifvertrags für den Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen im 1. Tätigkeitsjahr wird ersetzt.

15.              Die vom Antragsgegner verweigerte Zustimmung von Frau xxxxxxxx in die Entgeltgruppe nach § 3 A des Gehaltstarifvertrags für den Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen im 2. Tätigkeitsjahr wird ersetzt.

16.              Die vom Antragsgegner verweigerte Zustimmung von Herrn xxxxx in die Entgeltgruppe nach § 3 A des Gehaltstarifvertrags für den Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen im 2. Tätigkeitsjahr wird ersetzt.

17.              Die vom Antragsgegner verweigerte Zustimmung von Frau xxxxx in die Entgeltgruppe nach § 3 A des Gehaltstarifvertrags für den Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen im 2. Tätigkeitsjahr wird ersetzt.

18.              Die vom Antragsgegner verweigerte Zustimmung von Frau xxxxxx in die Entgeltgruppe nach § 3 A des Gehaltstarifvertrags für den Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen im 2. Tätigkeitsjahr wird ersetzt.

19.              Die vom Antragsgegner verweigerte Zustimmung von Frau xxxxxxx in die Entgeltgruppe nach § 3 A des Gehaltstarifvertrags für den Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen im 2. Tätigkeitsjahr wird ersetzt.

20.              Dieser Beschluss ergeht kostenfrei.

 
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B e s c h w e r d e

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