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Arbeitsgericht Köln, 1 Ca 6933/16

Datum:
10.02.2017
Gericht:
Arbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 Ca 6933/16
ECLI:
ECLI:DE:ARBGK:2017:0210.1CA6933.16.00
 
Nachinstanz:
Landesarbeitsgericht Köln, 4 Sa 259/17
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Kein Leitsatz

 
Tenor:

1.              Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten aus September 2016, der Klägerin zugegangen am 15.09.2016, nicht aufgelöst wird.

2.              Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin bis zum rechtskräftigen         Abschluss des Kündigungsschutzprozesses als SAP-Beraterin            (IT-Specialist) weiterzubeschäftigen.

3.              Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

4.              Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

5.              Der Streitwert wird auf 23.545,00 € festgesetzt.

6.              Die Berufung wird nicht zugelassen.

 
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B E R U F U N G

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