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Arbeitsgericht Köln, 11 Ca 4400/17

Datum:
19.10.2017
Gericht:
Arbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
11. Kammer
Entscheidungsart:
Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil
Aktenzeichen:
11 Ca 4400/17
ECLI:
ECLI:DE:ARBGK:2017:1019.11CA4400.17.00
 
Schlagworte:
Befristung, Profifussballspieler, Regionalliga
Normen:
§ 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 TzBfG, § 126 BGB
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1. Die Befristung des Arbeitsverhältnisses eines Profifussballspielers in der Regionalliga auf 3 Jahre ist durch den sachlichen Grund der Eigenart der Arbeitsleistung (§ 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 TzBfG) gerechtfertigt und daher wirksam.2. Eine Gesamtbetrachtung des Rechtsverhältnisses zwischen einem Verein der Fußball-Regionalliga und einem Lizenzspieler ergibt, dass dieses von Besonderheiten gekennzeichnet ist, aus denen sich das berechtigte Interesse des Vereins ergibt, mit dem Spieler statt eines unbefristeten lediglich einen - wie im Bereich des Profifußballs ausnahmslos gehandhabt - befristeten Arbeitsvertrag abzuschließen. .Die Kammer sieht hier im Rahmen der Gesamtbetrachtung keine wesentlichen Unterschiede zu einem Arbeitsverhältnis in der Fußballbundesliga, bei dem das Landesarbeitssgericht Rheinland-Pfalz eine Befristung für rechtswirksam erachtet hat (Urteil vom 17. Februar 2016 – 4 Sa 202/15).3. Für die Wahrung der Schriftform gemäß § 14 Abs. 4 TzBfG i.V.m. 126 BGB ist unerheblich, ob der Unterzeichner tatsächlich bevollmächtigt war

 
Tenor:
 
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