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Arbeitsgericht Köln, 6 Ca 3805/15

Datum:
11.02.2016
Gericht:
Arbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 Ca 3805/15
ECLI:
ECLI:DE:ARBGK:2016:0211.6CA3805.15.00
 
Nachinstanz:
Landesarbeitsgericht Köln, 10 Sa 329/16
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
 
Tenor:

1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die ordentliche Kündigung der Beklagten vom 09.03.2015 nicht mit Ablauf des 31.07.2015 sein Ende gefunden hat.

2. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die ordentliche Kündigung der Beklagten vom 09.07.2015 nicht mit Ablauf des 30.11.2015 sein Ende gefunden hat.

3. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die ordentliche Kündigung der Beklagten vom 04.11.2015 nicht mit Ablauf des 31.03.2016 sein Ende gefunden hat.

4. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzprozesses vertragsgemäß als wissenschaftlichen Mitarbeiter weiter zu beschäftigen.

5. Die Kosten des Rechtstreits trägt die Beklagte.

6. Streitwert: 60.000,00 €.

 
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