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Arbeitsgericht Köln, 15 Ca 7532/15

Datum:
01.03.2016
Gericht:
Arbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
15. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
15 Ca 7532/15
ECLI:
ECLI:DE:ARBGK:2016:0301.15CA7532.15.00
 
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Kein Leitsatz

 
Tenor:

1)      Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Entgelt für den Monat Januar 2015 zu zahlen in Höhe von 1.360,00 EUR brutto, abzüglich bereits geleisteter 500,00 EUR netto, nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.02.2015.

2)      Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Entgelt für den Monat Mai 2015 zu zahlen in Höhe von 1.360,00 EUR brutto, nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.06.2015.

3)      Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Entgelt für den Monat Juni 2015 zu zahlen in Höhe von 1.530,00 EUR brutto, nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.07.2015.

4)      Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Entgelt für den Monat Juli 2015 zu zahlen in Höhe 1.530,00 EUR brutto, nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.08.2015.

5)      Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

6)      Die Kosten des Rechtsstreits hat zu 7/10 die Beklagte und zu 3/10 der Kläger zu tragen.

7)      Der Streitwert beträgt 7.454,00 EUR.

 
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