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Arbeitsgericht Köln, 9 Ca 9134/12

Datum:
29.05.2013
Gericht:
Arbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
9. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 Ca 9134/12
ECLI:
ECLI:DE:ARBGK:2013:0529.9CA9134.12.00
 
Schlagworte:
Verschulden "alkoholbedingte Arbeitsunfähigkeit" Alkoholabhängigkeit Suchterkrankung Ausschlussfrist "Verzicht auf die Einrede des Verfalls"
Normen:
§ 3 Abs. 1 EFZG, § 242 BGB
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Für die Frage des Verschuldens eines alkoholabhängigen Arbeitnehmers an einer alkoholbedingten Arbeitsunfähigkeit kommt es regelmäßig nicht auf ein etwaiges Verschulden bei der Herbeiführung der Abhängigkeit an. Entscheidend ist allein das Verschulden an der Herbeiführung der konkreten Arbeitsunfähigkeit.

 
Tenor:
 
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