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Arbeitsgericht Köln, 2 Ca 7278/13

Datum:
04.12.2013
Gericht:
Arbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 Ca 7278/13
ECLI:
ECLI:DE:ARBGK:2013:1204.2CA7278.13.00
 
Schlagworte:
PWK-Zuschlag; Lohnzuschlag; Personen- und Warenkontrolle; Lohntarifvertrag; Sicherheitsdienstleistungen; Verkehrsflughäfen; Fluggastkontrolle; Luftsicherheitsassistent; Tarifauslegung
Normen:
LuftSiG § 5; LuftSiG § 8; BGB § 611
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1. Luftsicherheitsassistenten, die als Beliehene im Sinne des § 5 Abs. 5 LuftSiG an Verkehrsflughäfen Fluggastkontrollen durchführen, haben keinen Anspruch auf eine Zulage für Sicherheitsmitarbeiter in der "Personen- und Warenkontrolle" nach Nr. 2.1 des Lohntarifvertrages für Sicherheitsdienstleistungen in NRW vom 05.04.2013.

2. Der vorgenannte Zuschlag kann nur von Sicherheitsmitarbeitern beansprucht werden, die im Rahmen der §§ 8 oder 9 LuftSiG tätig sind.

 
Tenor:

1.              Die Klage wird abgewiesen.

2.              Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

3.              Die Berufung wird zugelassen.

4.              Streitwert: 8.640,- Euro

 
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